Vorweggewährung einer Stufe: Verhandlungsspielraum bei schwer besetzbaren Stellen

Was hinter der Vorweggewährung steckt

Im Landesdienst nach dem Tarifvertrag der Länder, kurz TV-L, bestimmt die Entgeltgruppe die Wertigkeit der übertragenen Tätigkeit. Die Stufe bildet dagegen vor allem die berufliche Entwicklung ab. Bei einer schwer zu besetzenden Stelle darf der Arbeitgeber unter bestimmten tariflichen Voraussetzungen eine höhere Stufe vorweg gewähren, als sich allein aus dem bisherigen Verlauf ergeben würde. Das ist ein Mittel, um eine geeignete Person zu gewinnen oder zu halten. Es verändert weder die Tätigkeit noch automatisch die Entgeltgruppe.

Ein Spielraum, kein persönlicher Anspruch

Die Vorweggewährung ist eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers. Selbst wenn eine Stelle seit Monaten unbesetzt ist oder mehrere Bewerbungen gescheitert sind, folgt daraus kein Anspruch auf eine bestimmte Stufe. Entscheidend sind die konkrete Besetzungssituation, die Personalgewinnung und die interne Entscheidung der Dienststelle. Neben der Nachfrage bei der Personalstelle oder beim Personalrat lässt sich die tarifliche Möglichkeit auch über https://tv-l-rechner.de/ einordnen. Ob sie im konkreten Verfahren genutzt wird, bleibt jedoch Sache des Arbeitgebers.

Warum die Frage im Bewerbungsgespräch sinnvoll ist

Wer nur nach der Entgeltgruppe fragt, kennt den finanziellen Rahmen einer Stelle noch nicht vollständig. Die Stufe kann das laufende Entgelt deutlich beeinflussen, ohne dass sich an der Aufgabenbeschreibung etwas ändert. Deshalb ist die Frage nach einer möglichen Vorweggewährung im Einstellungsgespräch sachlich und berechtigt: Wird die Stelle als schwer besetzbar eingeschätzt? Ist eine höhere Stufe vorgesehen oder grundsätzlich prüfbar? Wer entscheidet darüber, und wann fällt die Entscheidung? Eine offene Antwort ist wertvoller als eine vage Aussicht auf eine spätere Entwicklung.

Woran eine Zusage erkennbar ist

Eine mündliche Bemerkung im Gespräch ist noch keine verlässliche Zahlungszusage. Vor der Entscheidung sollten Bewerberinnen und Bewerber darauf achten, ob die höhere Stufe ausdrücklich im Vertragsangebot, in einer ergänzenden Vereinbarung oder in einer anderen verbindlichen Unterlage festgehalten wird. Unklar bleibt sonst, ob lediglich die reguläre Stufenzuordnung gemeint war, ob eine Vorweggewährung nur geprüft werden soll oder ob eine befristete Regelung dahintersteht. Maßgeblich sind die aktuelle Entgelttabelle und am Ende die eigene Bezügemitteilung.

Was die Vorweggewährung nicht leistet

Sie ist kein Weg zu einer höheren Entgeltgruppe. Die Eingruppierung richtet sich weiterhin nach der tatsächlich übertragenen Tätigkeit und wird vom Arbeitgeber festgestellt; der Personalrat ist daran beteiligt. Ein höherer Einstieg in der Stufe sagt deshalb nicht, dass die Aufgaben höher bewertet wurden. Ebenso entsteht daraus nicht automatisch eine dauerhafte Zusage für jede spätere Veränderung des Arbeitsverhältnisses. Die Bedingungen sollten getrennt betrachtet werden: Tätigkeit und Entgeltgruppe auf der einen Seite, Stufenzuordnung und mögliche Vorweggewährung auf der anderen.

Welche Punkte Sie schriftlich festhalten sollten

Für das Gespräch genügt eine kurze, präzise Nachfrage. Sinnvoll sind insbesondere diese Punkte:

  • Ist die Stelle nach Einschätzung der Dienststelle schwer zu besetzen?
  • Wird eine Vorweggewährung einer höheren Stufe geprüft oder bereits zugesagt?
  • Gilt die Entscheidung ab dem Beginn des Arbeitsverhältnisses?
  • Wer muss die Entscheidung innerhalb der Dienststelle treffen?
  • Wo wird die vereinbarte Stufe schriftlich ausgewiesen?
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